Allgemeine Geschäftsbedingungen (Industrie- und Gerichtsversion)
Sachverständigenbüro Tom-Kevin Witt
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für
technische Spezialgutachten, Beweissicherungsverfahren, Herstellerstreitigkeiten, gerichtliche und
außergerichtliche Stellungnahmen sowie komplexe Maschinen- und Sonderbauprüfungen.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die unabhängige, neutrale und fachlich qualifizierte Erstellung eines technischen
Gutachtens. Eine rechtliche Beratung ist nicht Vertragsbestandteil.
§3 Zertifizierung und Unabhängigkeit
Der Sachverständige ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und handelt unabhängig,
weisungsfrei und nach den anerkannten Regeln der Technik.
§4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und gewährleistet
Zugang zum Prüfobjekt. Unvollständige Angaben gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen.
§5 Honorar
Technische Spezialgutachten: ab 4.000,00 € netto zzgl. Nebenkosten.
Die Vergütung richtet sich nach Komplexität, Haftungsrelevanz, Streitwert, Beteiligtenstruktur und
Beweissicherungsumfang.
Stundensätze:
- Technische Spezialbegutachtung: 210–240 € / Stunde netto
- Gerichtliche Sondergutachten: 230–280 € / Stunde netto
- Fahrtzeit: 150 € / Stunde netto
Fahrtkosten: 1,20 € je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
Nebenkosten (Prüfverfahren, Labor, Messungen, Dokumentation, Fremdleistungen) werden
gesondert berechnet.
Sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht, gilt § 632 Abs. 2 BGB (übliche Vergütung).
§6 Gerichtliche Sondergutachten
Gutachten im Rahmen von Hersteller-, Garantie- oder Haftungsstreitigkeiten stellen
Sondergutachten dar und unterliegen keiner pauschalen Honorarstruktur. Die Vergütung erfolgt
individuell nach technischem Aufwand und Verantwortung.
§7 Vorschussregelung
Bei umfangreichen oder haftungsrelevanten Verfahren kann ein angemessener Vorschuss verlangt
werden. Die Gutachtenerstellung kann bis zur Zahlung ausgesetzt werden.
§8 Haftung
Der Sachverständige haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf 1.000.000,00 € je Schadensfall begrenzt, soweit gesetzlich
zulässig.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – außer bei
Vorsatz – ausgeschlossen.
§9 Urheberrecht und Verwertung
Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt und darf ausschließlich für den vereinbarten Zweck
verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Sachverständigenbüros.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.



